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BGH, 17.03.1969 - III ZR 156/68 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erbauseinandersetzung über einen zum Nachlass gehörenden Grundbesitz - Berücksichtigung der Erbquoten der Parteien bei der Wertberechnung - Streitwert einer Auseinandersetzungsklage - Streitigkeit über die Verteilung zum Grundstück gehörender Gegenstände
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 3 6
Streitwert: Grundstück - Erbauseinandersetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 1350
- MDR 1969, 644
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61
Auszug aus BGH, 17.03.1969 - III ZR 156/68
Ist eine solche Klage auf die Auseinandersetzung des gesamten Nachlasses gerichtet, so bemißt sich ihr Streitwert gemäß § 6 ZPO grundsätzlich nach dem uneingeschränkten Vollwert des Nachlasses, also nach dem reinen Nachlaßwert unter Abzug der Nachlaßverbindlichkeiten (vgl. BGH Beschlüsse vom 28. Oktober 1954 - IV ZA 15/54 - abgedruckt bei Lappe, Kostenrechtsprechung des BGH S. 18; vom 26. September 1961 - V ZR 229/60 - vom 16. Februar 1962 - V ZR 6/61 = NJW 1962, 914). - BGH, 29.12.1961 - V ZR 229/60
Auszug aus BGH, 17.03.1969 - III ZR 156/68
Ist eine solche Klage auf die Auseinandersetzung des gesamten Nachlasses gerichtet, so bemißt sich ihr Streitwert gemäß § 6 ZPO grundsätzlich nach dem uneingeschränkten Vollwert des Nachlasses, also nach dem reinen Nachlaßwert unter Abzug der Nachlaßverbindlichkeiten (vgl. BGH Beschlüsse vom 28. Oktober 1954 - IV ZA 15/54 - abgedruckt bei Lappe, Kostenrechtsprechung des BGH S. 18; vom 26. September 1961 - V ZR 229/60 - vom 16. Februar 1962 - V ZR 6/61 = NJW 1962, 914).
- BGH, 24.04.1975 - III ZR 173/72
Gebührenstreitwert einer Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft - …
Der erkennende Senat hat bei einem Teilstreit über die Erbauseinandersetzung, einem Streit über die Verteilung einzelner Nachlaßgrundstücke, den Streitwert nach § 3 ZPO entsprechend dem Interesse am Auseinandersetzungsplan bestimmt (Beschluß v. 17. März 1969 in NJW 1969, 1350;… vgl. auch Schumann/Geißinger, BRAGebO, 2. Aufl., § 8 (§ 3 ZPO) Randn. - OLG München, 03.01.1990 - 15 U 3465/89
Gebührenbemessung im notariellen Erbauseinandersetzungsverfahren über …
Zu Unrecht will der Kläger unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der hier anstehenden Rechtsfragen aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshof in NJW 1962, 914 und NJW 1969, 1350 herleiten. - OLG Karlsruhe, 25.02.1992 - 10 W 3/92 Über die Aufteilung dieser Nachlaßgegenstände herrscht jedoch unter den Parteien kein Streit, so daß deren Wert beim Streitwert außer Betracht bleibt (vgl. BGH NJW 1969, 1350 [BGH 17.03.1969 - III ZR 156/68] ).
- BGH, 28.03.1985 - IX ZB 14/85 Maßgebend ist insoweit nicht das Interesse des Klägers, sondern das Interesse des Beklagten zu 2 an einer vom Teilungsplan des Klägers abweichenden Auseinandersetzung über den Versteigerungserlös, d.h. der Betrag, den der Beklagte zu 2 erhalten könnte, wenn er nicht an den Urteilsspruch gebunden bliebe (§ 12 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluß vom 17. März 1969 - III ZR 156/68, NJW 1969, 1350).