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   BGH, 17.03.1969 - III ZR 156/68   

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https://dejure.org/1969,717
BGH, 17.03.1969 - III ZR 156/68 (https://dejure.org/1969,717)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1969 - III ZR 156/68 (https://dejure.org/1969,717)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1969 - III ZR 156/68 (https://dejure.org/1969,717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erbauseinandersetzung über einen zum Nachlass gehörenden Grundbesitz - Berücksichtigung der Erbquoten der Parteien bei der Wertberechnung - Streitwert einer Auseinandersetzungsklage - Streitigkeit über die Verteilung zum Grundstück gehörender Gegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 3 6
    Streitwert: Grundstück - Erbauseinandersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1350
  • MDR 1969, 644
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61
    Auszug aus BGH, 17.03.1969 - III ZR 156/68
    Ist eine solche Klage auf die Auseinandersetzung des gesamten Nachlasses gerichtet, so bemißt sich ihr Streitwert gemäß § 6 ZPO grundsätzlich nach dem uneingeschränkten Vollwert des Nachlasses, also nach dem reinen Nachlaßwert unter Abzug der Nachlaßverbindlichkeiten (vgl. BGH Beschlüsse vom 28. Oktober 1954 - IV ZA 15/54 - abgedruckt bei Lappe, Kostenrechtsprechung des BGH S. 18; vom 26. September 1961 - V ZR 229/60 - vom 16. Februar 1962 - V ZR 6/61 = NJW 1962, 914).
  • BGH, 29.12.1961 - V ZR 229/60
    Auszug aus BGH, 17.03.1969 - III ZR 156/68
    Ist eine solche Klage auf die Auseinandersetzung des gesamten Nachlasses gerichtet, so bemißt sich ihr Streitwert gemäß § 6 ZPO grundsätzlich nach dem uneingeschränkten Vollwert des Nachlasses, also nach dem reinen Nachlaßwert unter Abzug der Nachlaßverbindlichkeiten (vgl. BGH Beschlüsse vom 28. Oktober 1954 - IV ZA 15/54 - abgedruckt bei Lappe, Kostenrechtsprechung des BGH S. 18; vom 26. September 1961 - V ZR 229/60 - vom 16. Februar 1962 - V ZR 6/61 = NJW 1962, 914).
  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 173/72

    Gebührenstreitwert einer Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft -

    Der erkennende Senat hat bei einem Teilstreit über die Erbauseinandersetzung, einem Streit über die Verteilung einzelner Nachlaßgrundstücke, den Streitwert nach § 3 ZPO entsprechend dem Interesse am Auseinandersetzungsplan bestimmt (Beschluß v. 17. März 1969 in NJW 1969, 1350; vgl. auch Schumann/Geißinger, BRAGebO, 2. Aufl., § 8 (§ 3 ZPO) Randn.
  • OLG München, 03.01.1990 - 15 U 3465/89

    Gebührenbemessung im notariellen Erbauseinandersetzungsverfahren über

    Zu Unrecht will der Kläger unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der hier anstehenden Rechtsfragen aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshof in NJW 1962, 914 und NJW 1969, 1350 herleiten.
  • OLG Karlsruhe, 25.02.1992 - 10 W 3/92
    Über die Aufteilung dieser Nachlaßgegenstände herrscht jedoch unter den Parteien kein Streit, so daß deren Wert beim Streitwert außer Betracht bleibt (vgl. BGH NJW 1969, 1350 [BGH 17.03.1969 - III ZR 156/68] ).
  • BGH, 28.03.1985 - IX ZB 14/85
    Maßgebend ist insoweit nicht das Interesse des Klägers, sondern das Interesse des Beklagten zu 2 an einer vom Teilungsplan des Klägers abweichenden Auseinandersetzung über den Versteigerungserlös, d.h. der Betrag, den der Beklagte zu 2 erhalten könnte, wenn er nicht an den Urteilsspruch gebunden bliebe (§ 12 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluß vom 17. März 1969 - III ZR 156/68, NJW 1969, 1350).
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